Hallo Frau Bader. Ich bin in der 16. Schwangerschaftswoche. Mein Arbeitgeber hat vor 2 Wochen - mündlich - aufgrund meiner Arbeitsplatzbedingungen ein generelles Beschäftigungsverbot für mich ausgesprochen. Schriftlich sollte es folgen. Seither war ich auch nicht mehr auf der Arbeit. Ein Ersatz konnte für mich jedoch nicht gestellt werden. Nun bekam ich einen Anruf, ob ich denn nicht doch eventuell stunden - oder tageweise zur Arbeit kommen wolle. Ich mache meine Arbeit sehr gern und bin auch gut in meinem Job aber ich bin mit der Situation jetzt - unter dem Beschäftigungsverbot - zufrieden. Ich fühle mich hinsichtlich meiner Arbeitsplatzbedingungen jetzt sicherer und bin auch insgesamt weniger gestresst. Meine Fragen: 1. Gilt das mündlich ausgesprochene Beschäftigungsverbot wie ein schriftliches? Und: Kann es rückgängig gemacht werden? 2. Wenn mir jetzt ein anderer Arbeitsplatz angeboten wird, muss ich dann zusagen und das Beschäftigungsvebot wird Gegenstandslos? Vielen Dank vorab und viele Grüße. Christina
Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 18:28