Sehr geehrte Frau Bader, da mir mein Haupt-Arbeitgeber keine passende Teilzeit-Stelle während meiner Elternzeit anbieten konnte, habe ich eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen. Hierfür habe ich eine Zustimmung meines Haupt-Arbeitgebers erhalten. Hierzu habe ich nun eine wichtige Frage: Wie verhält es sich bei einer Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr (beim Haupt-Arbeitgeber habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt)? 1)Benötige ich für das 3. Jahr Elternzeit wieder eine Zustimmung meines Haupt-Arbeitgebers bei der anderen Firma arbeiten zu dürfen?. 2) Muss ich zusätzlich hierzu generell für die Beantragung eines weiteren Jahres Elternzeit nach den 2 Jahren eine Zustimmung vom Arbeitgeber erhalten? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße
von sebiotec am 10.09.2015, 19:12