Hallo Frau Bader, ich möchte freiberuflich während der Elternzeit arbeiten. Wie muss konkret das Schreiben zur Genehmigung dieser Tätigkeit für meinen bisherigen Arbeitgeber aussehen: - muss ich den Umfang der Tätigkeit angeben? - muss der neue Auftraggeber genannt sein? - gibt es sonstige Formvorschriften? Vielen Dank für Ihre Auskunft und viele Grüße Birgit
Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 22:20