Sehr geehrte Frau Bader,
ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den Versetzungsantrag einer verbeamteten Lehrerin zu genehmigen, damit sie die Möglichkeit hat während der Arbeitszeit Stillzeiten wahrzunehmen?
Zur Zeit beträgt die Entfernung zum Arbeitsplatz, wegen eines Umzugs, über 100 km. Auf Grund der Elternzeit, spielt dies zur Zeit keine Rolle. Sollte man im Falle einer Schwangerschaft stillen (wollen), wäre diese Strecke nicht zu bewerkstelligen.
Vielen Dank im Voraus!
K.
von
Kleeblatt4
am 03.01.2014, 09:22
Antwort auf:
Genehmigung d. Versetzungsantrages zur Ermoeglichung der Stillzeiten?!
Hallo,
für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht.
Vom Gefühl her würde ich sagen nein, denn denn die Entfernung zur Arbeitsstelle ist ja grds. kein Problem vom Arbeitgeber.
Bitte mal im Still-Forum von Biggi fragen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2014
Antwort auf:
Genehmigung d. Versetzungsantrages zur Ermoeglichung der Stillzeiten?!
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Kleeblatt4
am 03.01.2014, 13:15