Frage: Genehmigung Elternzeit

Hallo! Eine Kollegin von mir wollte 2 Jahre Elternzeit nehmen. Als sie diese bei unserem AG beantragen wollte, wurde ihr gesagt: "Wenn sie zwei Jahre zu Hause bleiben, stehen sie mit einem Bein draußen!" Ist das rechtens? Eigentlich stehen uns doch 3 Jahre Elternzeit zu. Ich gehe ab April in Elternzeit und würde das gerne mal wissen. LG Jana

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 11:32



Antwort auf: Genehmigung Elternzeit

Hallo, rechtlich natürlich Humbug. Der AG wollte wohl eher sagen, dass er sie dannach versucht loszuwerden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2008



Antwort auf: Genehmigung Elternzeit

Wir sind unbefristet angestellt.

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 11:32



Antwort auf: Genehmigung Elternzeit

Hallo Jana, Es gibt keinen ElternzeitANTRAG und somit auch keine Genehmigung! Elternzeit ist ein gesetzlich festgeschriebenes Recht, das man wahrnimmt oder eben nicht. Elternzeit teil man also "nur" mit. Daraus folgt: selbstverständlich darf der AG wegen des Wahrnehmens dieses Rechts NICHT kündigen. Aber: wer will nachweisen, WARUM gekündigt wurde? Hat er den Satz vor Zeugen gesagt, die im Zweifelsfall auch vor Gericht eben dies aussagen würden? ... daran zweifle ich... Leider ist es immer noch bei vielen AG so, daß sie es als persönliche Beleidigung empfingen, wenn Frauen schwanger werden oder gar Eltern wg. eines Kindes beruflich eine (kurze?) Zeit aussetzen. Und dies aber auf einer gesetzlich geregelten Grundlage erfolgt, die auch dem AG Planungssicherheit bietet. Fazit: WEGEN der Elternzeit darf er nicht kündigen WENN ihm das nachgewiesen werden kann. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 12:19



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