Sehr geehrte Frau Bader, habe die Möglichkeit einen Mini-Job als Reinigungskraft (angemeldet in der Mini-Job-Zentrale) zu bekommen. Bin bei meinem alten AG im zweiten Jahr der Elternzeit. Jetzt muss ich ja den AG fragen, ob ich diese Stelle annehmen darf. Was muss der alles wissen?? Wo?? Wäre in diesem Falle ein Privathaushalt Für wieviel Stunden?? Kann er mir das verbieten?? Es ist keine Konkurrenz! Wie lange darf er sich Zeit lassen mit der Antwort?? Wäre schon ab nächster Woche und ich muss ja warten bis er antwortet?? Telefonisch reicht es wahrscheinlich nicht, oder?? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!!
Mitglied inaktiv - 15.09.2010, 19:23