Frage: Genaues zum Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Angenommen Mutter X eines 15 Monate alten Kindes (September 2012 geb.) hat Elternzeit für das erste Kind bis September 2014 beantragt bei der Vollzeitstelle, ist erneut schwanger mit einem Kind dass Juni 2014 auf die Welt kommen soll, gilt ja inzwischen die Regelung, dass sie die Elternzeit ohne Einverständnis des Arbeitgebers zum neuen Mutterschutzbeginn (Anfang Mai) beenden kann. 1. Wann und in welcher Form muss der Arbeitgeber über die Elternzeitänderung informiert werden? Muss man auf die offizielle Bescheinigung des vorraussichtlichen Beginns des Mutterschutzes vom Arzt warten oder gelten irgendwelche zeitlichen Fristen um das Ganze zu melden? Zudem angenommen in der ersten/noch bestehenden Elternzeit würde ein Nebenjob auf Minijobbasis/Hilfsvertrag ausgeführt, 2. ändert sich dann in der Berechnung des künftigen Elterngeldes etwas oder wird dieser Nebenjob bei jeglichen Berechnungen aussenvor gestellt und somit nur die 12 Monate der Vollzeitstelle vor der ersten Mutterschutzfrist hinzugezogen? 3. Was muss man im Nebenjob mittteilen? Herzlichen Dank!

von LadyMom25 am 11.01.2014, 15:26



Antwort auf: Genaues zum Elterngeld

Hallo, 1. Das Gesetz nennt keine Frist. Frühzeitig und schriftlich 2. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2014



Antwort auf: Genaues zum Elterngeld

1) Fristen gibt es da keine. Es würde also reichen, die Unterbrechung am Tag davor mitzuteilen. Das BEEG benutzt aber gern die Frist von 7 Wochen, die würd ich dir auch empfehlen. Das gibt dem AG auch mehr Zeit "pünktlich" zum Mutterschutz zu zahlen! Ist der Nebenjob beim gleichen AG? Ist er auf die Dauer der EZ beschränkt? 2) Für das zweite Elterngeld wird das Einkommen der Monate Oktober 2013 bis ca April 2014 (= 7 Monate) und weitere 5 Monate von vor der ersten Geburt herangezogen. Wenn es in der Zeit Einkünfte aus dem Nebenjob gab, werden die mit eingerechnet. 3) Kommt zB darauf, bei wem du den Nebenjob hast und wie die vertraglichen Bedingungen sind. Eigentlich ist es wie bei jedem Job: Schwangerschaft mitteilen, Mutterschutzbescheinigung abgeben, Elternzeit anmelden usw Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.01.2014, 18:18



Antwort auf: Genaues zum Elterngeld

Danke schon mal! zu 1: Nein, der Nebenjob ist nicht im selben Betrieb. Er ist unbefristet. zu 2: Ist es nicht so dass Nebenjobs auf Minijob/Helferjobbasis nicht in die Elterngeldberechnung mit einbezogen werden? Woher erschließt sich der Zeitraum Oktober 13-April 14? zu 3: Vertraglich ist im Nebenjob nichts festgelegt. MfG!

von LadyMom25 am 12.01.2014, 17:51



Antwort auf: Genaues zum Elterngeld

Doch, auch Minijobs werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Elterngeld wird aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt berechnet. Allerdings fallen Mutterschafts- und Elterngeldbezugsmonate raus: Juni 14 - nein, wg Geburt Mai 14 - nein, wg Mutterschutz Apr 14 - Monat 1 Mrz 14 - Monat 2 Feb 14 - Monat 3 Jan 14 - Monat 4 Dez 13 - Monat 5 Nov 13 - Monat 6 Okt 13 - Monat 7 Sep 13 - nein, wg Elterngeldbezug bis Sep 12 - nein, wg Elterngeldbezug Aug 12 - nein, wg Mutterschutz evtl Juli 12 (sofern kein Mutterschutz) - Monat 8 mit altem Einkommen Juni 12 - Monat 9 mit altem Einkommen ....bis Monat 12. Wenn es in den Monaten 1-7 Einkommen aus dem Nebenjob gab, erhöht dies das Elterngeld. Wenn im Nebenjob vertraglich nichts besonderes vereinbart ist, gelten die normalen Regeln: Schwangerschaft sofort mitteilen, Mutterschutzbescheinigung einreichen, Elternzeit anmelden... Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.01.2014, 21:05



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bürgergeld im Anschluss an Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, ich hatte mit Freunden letztens eine Diskussion bzgl. Bürgergeld (ist ja derzeit ein sehr aufgeheiztes Thema) und Elternzeit. Leider konnten wir hierzu keine konkreten Informationen im Internet finden und möchte nun Sie fragen. Es ist ja so, dass man nach dem Ende des Elterngeldes (wenn man es z.B für 1 Jahr genommen hat) ...


Elterngeld Antrag

Hallo, ich wollte mal fragen, was für Unterlagen man einreichen muss für den Elterngeld Antrag , wenn man derzeit in Elternzeit ist?  die alten Gehaltsabrechnungen, die bald über zwei Jahre alt sind machen keinen Sinn oder? Ich bin seit Juni 2022 in Elternzeit , davor war ich Angestellt aber seit her bin ich nur zu Hause. Über eine kurze Rückmeld...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...


Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...


Elterngeld beim zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...