Habe die Frage hier zwar schonmal gefunden, aber die Antwort nicht zu 100% verstanden: Ich habe, nachdem ich zwischendurch wieder arbeiten war, nochmal ein knappes Jahr Elternzeit für das dritte Lebensjahr meines Sohnes genommen und habe dies für die Zeit bis zum 31.01.2007 beantragt (Geburtstag ist der 31.01.). Jetzt habe ich eine Mitteilung von meinem AG bekommen, dass meinem Antrag auf Elternzeit bis zum 30.01.2007 entsprochen wird. Ist dies ein Versehen seitens der Personalabteilung oder endet die Elternzeit bereits am Tag vor dem 3. Geburtstag? Ich war davon ausgegangen, dass der Geburtstag selbst auch noch Teil der Elternzeit ist. Das würde ja bedeuten, dass ich am 3. Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten gehen muss.... ;-( Ana.T
Mitglied inaktiv - 03.01.2006, 11:48