Genauer Unterschied zw. indiv. BV und AU?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Genauer Unterschied zw. indiv. BV und AU?

Hallo Frau Bader, ich lese hier immer wieder vom individuellen BV. Mir erschließt sich nicht, was genau das ist. Vorweg: Ich bin nicht schwanger, sondern frage interessehalber, weil mich die bisherigen Antworten irritiert haben. Was ist denn der Unterschied zwischen einer Krankschreibung und dem individuellen BV? (Ich meine nicht das BV, das der AG bei Gefährdung am Arbeitsplatz ausstellt.) Für mich hört es sich immer so an, als wenn das, was hier so genannt wird, eigentlich alles Gründe für eine AU wären. Warum kriegen manche Frauen dann ein indiv. BV und bekommen vollen Lohn?

von Philomena0303 am 02.11.2016, 15:03



Antwort auf: Genauer Unterschied zw. indiv. BV und AU?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus. Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Genauer Unterschied zw. indiv. BV und AU?

Eine AU gibt es immer dann, wenn eine Frau arbeitsunfähig erkrankt ist (egal ob schwangerschaftsbedingt oder aus anderen Ursachen), die Lohnfortzahlung wird über die Umlagekasse U1 erstattet. Ein ind BV hat zwei Voraussetzungen: es müssen schwangerschaftbedingte Beschwerden vorliegen, und die Frau muss noch arbeitsfähig sein. Allerdings wäre bei Weiterbeschäftigung ein Verschlimmerung der Beschwerden (und damit eine Gefährdung) zu erwarten. Hier wird die Lohnfortzahlung über die Umlagekasse U2 erstattet.

Mitglied inaktiv - 02.11.2016, 15:37



Antwort auf: Genauer Unterschied zw. indiv. BV und AU?

Recht simpel eigentlich. Frau hat zB Bandscheibenvorfall oder Bein gebrochen und ist zufälligerweise auch noch schwanger. Dann gibt es die normale AU. Da ja nicht die Schwangerschaft das Problem ist, wird das Krankengeld - wenn eben länger wie 6 Wochen krank - nicht für das Elterngeld berücksichtigt. Frau hat extrem starke Übelkeit aufgrund der Schwangerschaft und es gibt eine AU, dann ist im Falle von Krankengeld der Schwangerschaftsgrund gegeben und damit wird das Krankengeld bei dem Elterngeld mit berücksichtigt. Frau ist schwanger, arbeitet im KiGa mit U3-Kindern und ihr fehlen die entsprechenden Antikörper. Oder sie arbeitete am Fließband oder hat sonstwo eine Tätigkeit bei der die Mutterschutzkriterien nicht eingehalten werden können. da der AG keinen Ersatz-Arbeitsplatz stellen kann, muss ER der Schwangeren ein BV aussprechen. Das BV erfolgt aufgrund des Arbeitsplatzes an sich. Frau ist schwanger, der Arzt sieht Gesundheit und Leben von Mutter und/oder Kind massiv gefährdet wenn diese weiter arbeiten geht, dann kann er ein individuelles BV aussprechen. Kann zB sein das die Schwangere gemobbt wird, der Fischgerucht im Fischrestaurant ihre Schwangerschaftsübelkeit über das Normale hinaus verstärkt oder das Kind drückt ungünstig auf die Nieren so das eine Nierenstauchung vorliegt.

Mitglied inaktiv - 02.11.2016, 17:21