Hallo, im april 2004 kam unsere tochter (gemeinsames sorgerecht, seit 2005 sind wir getrennt)zu Welt. Seit der trennung hatte ihr papa sie ab und an am wochenende, waren uns eigentlich meist einig. nun bekomm ich ne ladung vom gericht und erfahre da das er sich nen anwalt genommen hat um das umgangsrecht zu regeln. Muß dazu sagen das wir beide schon zusammen bei der familiengerichtshilfe waren und er sich total quer gestellt hat. Im Januar ist nun der Termin und ich frage mich, :sollte ich mir auch einen anwalt nehmen. was er behauptet ist zum größten teil wirklich unfug und ich möchte mir das nicht gefallen lassen. außerdem steht in dem schreiben noch was von einer streitfallsumme von vorläufig 3000euro. WAs ist damit gemeint? Wie verhalte ich mich? Ich hoffe sie können mir ein wenig weiterhelfen. Viele Grüße, Claudia
Mitglied inaktiv - 07.12.2007, 19:30