Frage: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich hoffe,dass ich hier auch diese Frage stellen darf. Folgendes ist die Situation:Der Kindsvater hat sich letztes Jahr getrennt und wir üben das geneinsame Sorgerecht aus. Nun war er ohne meines Wissens und ohne meine Einverständnis nit unserer Tochter (2Jahre) beim Frisör und hat ihr die Haare kurz schneiden lassen.Ih habe gesagt das er das nicht darf und ich nicht will das er ihr die Haare schneiden lässt und vorallem nicht kurz.Sa es ein Mödchen sei und kein Junge. Er sagte nur dass er es weiterhin machen würde und es ihm egal ist das ich es nicht will. Nun meine Frage:Darf er ohne meine Einverständnis unsere Tochter so verschandeln???? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Aileen Beyer

von rose2013 am 23.05.2015, 22:02



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo, Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens ist allerdings keine gemeinsame Entscheidung erforderlich. Darüber entscheidet in der Regel der Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig aufhält (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB). Bei solchen Angelegenheiten handelt es sich um Dinge, die keine schweren Folgen für das Leben des Kindes haben, so zum Beispiel ein Besuch beim Friseur, ein Arztbesuch wegen Schnupfens oder die Regelung wie lange das Kind am Computer verbringen darf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2015



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Wenn das Kind bei dir lebt, hast du die alleinige Alltagssorge. Also darf er es gegen deinen Willen nicht. Jetzt mal eine andere Frage: Was will das Kind? Lang oder kurz? Wieso sind Mädchen mit kurzem Haar verschandelt und Jungs nicht?

von Pamo am 25.05.2015, 19:44



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Unsere kleine kann das noch nicht entscheiden sie ust erst 2 Jahre alt. Meine mit verschandelt wie er ihr die Haare hat shbeiden lasseb.Es ist eibe Prinz Eisenherz Frisur.

von rose2013 am 26.05.2015, 20:03



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