Liebe Frau Bader,
mein Freund und Ich haben einen 6mon. alten Sohn und Der "Papa" hat nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt.
Jetzt wollte ich wissen ob er automatisch auch das Sorgerecht hat,denn als ich letztens bei der Passstelle war um den Pass zu beantragen mußte ich die Unterschrift meines Freundes bringen.
Danke im vorraus schon
Jenny
Mitglied inaktiv - 20.07.2001, 08:55
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
Liebe Jenni,
nein, das Sorgerercht hat die nichteheliche Mutter alleine.
Wenn Sie das Sorgerecht teilen wollen, können Sie die Sorge mit dem KV teilen, selbst wenn Sie nicht mit ihm zusammen wohnen. Es muss eine öff. beurkundete Sorgerechtserklärung beim Notar oder zuständigen Jugendamt abgegeben werden.
Die gemeinsame Sorge bleibt bestehen wie bei geschiedenen Ehegatten, es sei denn, ein Partner stellt einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2001