Frage: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo, der Vater des Kindes und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Wir sind nun getrennt und ich habe die Frage (das Kind wird bei mir leben), welche Rechte ich bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes habe und welche Pflichten der Vater? Momentan können wir nämlich kaum zusammen darüber reden - er stellt ständig auf stur, wenn ich versuche einvernehmlich mit ihm zu reden. Einen Termin bei einer Erziehungsberatungsstelle habe ich bereits beantragt. Warteschlange... Im Moment geht es mir um die Frage, ob ich denn mitbestimmen kann, wo er die Zeit seines Besuchsrechtes mit unserem Kleinen (2 Jahre) ist. Es geht darum, dass ich zugestimmt habe, dass er zur Großmutter über Nacht mit ihm fährt, doch leider habe ich das mit einigen Bauchschmerzen gemacht, denn die Wohnung der Großmutter ist absolut nicht kindersicher (überall liegen Medikamente rum, Spülmittel u.a. steht auf dem Boden, Medikamente werden bodennah aufbewahrt, etc.) Außerdem befindet sich im Garten ein Brunnenloch im Boden, nur gesichert durch zwei schwere Betonplatten, die aber der Einfachheithalber auseinandergeschoben sind (um an das Grundwasser zu kommen) und nur mit einem Brett, welches mit Steinen beschwert ist, gesichert ist. Ich finde das viel zu gefährlich, denn Kleinkinder kommen ja auf die allermöglichsten Ideen. Gespräche mit der Großmutter hierüber haben bisher nichts gebracht. Die Wohnung bleibt weiterhin kinderunsicher. Deswegen meine Frage, ob ich bei gemeinsamen Sorgerecht mitbestimmen könnte, dass die Betreuung unseres Sohnes nur in der neuen Wohnung seines Vaters ausgeübt werden darf? Der Kleine wird auch mal minutenlang allein im Wohnzimmer gelassen (wo sich die ganzen Medikamente befinden). Ich fühle mich da nicht wohl bei der ganzen Sache und bin gespannt auf Ihre Antwort. Noch etwas: Muss der Vater mir wirklich nichts davon erzählen, was er wann mit dem Kind macht in der Betreuungszeit? Soetwas bekomm ich vom Vater nämlich ständig gesagt. Und ist es richtig, dass ich den Kleinen aufgrund seines Alters auch noch nicht über Nacht mitgeben MUSS? Sondern erst ab Schulreife?? Ich habe schon Interesse daran, den beiden den bestmöglichen Umgang zu gewähren (auch über Nacht) aber das geht doch auch nur, wenn der Kindsvater nicht ständig auf stur schaltet und auch offen ist für meine Meinung, Sorgen und Ängste und wir uns einfach mal darüber unterhalten können. Schneeschuh

Mitglied inaktiv - 21.11.2007, 13:32



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo, grds. darf der KV entscheiden, wo das Umgangsrecht ausgeübt wird. Er sollte doch auch Interesse an der Sicherheit des Kindes haben. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie nachweisen können, dass Gefahr für das Kind besteht. Machen Sie Fotos (wenn Sie in die Wohnung kommen). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2007



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