Ein Bekannter von mir hat aus einer vergangenen Bezeihung einen Sohn. Die Kindsmutter hat das alleinige Sorgerecht und macht ihm das Umgangsrecht sehr schwehr. Sie gibt den Jungen nur sporadisch raus , mitunter Monate lang gar nicht. Der Junge leidet sehr darunter, da er seinen Vater sehr vermisst und ein sehr gutes Verhälltnis zu ihm hat. Das Jugendamt meint sie können da nichts machen da die Kindmutter ebend das alleinige Sorgerecht hat. Kann der Kindasvater vor Gericht auf ein gemeinsames Sorgerecht klagen, wenn ja hätte er überhaupt Chancen??? Danke! Ein frohes Weihnachtsfest!!
Mitglied inaktiv - 21.12.2006, 22:21