Hallo Frau Bader, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt geschätzt bei beiden, darüber wurde nie verhandelt. Alles was damals geregelt wurde, dass die Mutter dem Vater nach 7 Jahren das Teilsorgerecht gab und bei der Ummeldung zum Vater zustimmte. Also gehe ich davon aus, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Elternteilen liegt. Oder erhält automatisch das Elternteil bei dem das Kind auch lebt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Liegt das Recht also bei beiden Elternteilen, ist es dann rechtens das das Elternteil bei dem das Kind lebt, alleine entscheidet wohin und wie lange verreist wird? Liebe Grüße Steffi
Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 16:09