gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

Mein Freund möchte das gemeinsames Sorgerecht für seinen Sohn aus voriger Beziehjng beantragen. leider stellt sich die Kindesmutter quer & verweigert ihm auch meist das Umgangsrecht. Als Grund nennt sie seine Vorstrafen die er im Sport-Bereich hat (Fußball) und dass er verschuldet ist. leider kann er sich keinen Anwalt leisten, er leidet jedoch sehr darunter, dass er seinen Sohn so gut wie nie sehen darf. Die beiden sind seit einem halben Jahr getrennt. Sind dies Gründe, weshalb der Antrag abgelehnt werden kann? Und wie kann man vorm Gericht zwecks des Umgangsrecht argumentieren? Also wie kann das umgesetzt werden? Vielen Dank vorab! Cindy

von queen_spy am 19.12.2018, 13:44



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

Hallo, vor Strafen haben erst einmal nichts mit dem Umgangsrecht zu tun, es sei denn, es sind Delikte mit solchen Gewaltpotenzial, dass eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten steht. Ansonsten sollte er sich schnellstens an das Jugendamt wenden, damit erst einmal der Umgang geregelt wird. Wenn es dort nicht klappt, muss er sich einen Anwalt suchen und es gerichtlich geltend machen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass er beim zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragen kann und dann die Kosten übernommen werden. Natürlich nur, wenn bedürftig ist. Unabhängig davon stellt sich die Frage der gemeinsamen elterlichen Sorge. Hier muss genau geklärt werden, was dagegen spricht, Schulden und „harmlose“ Vorstrafen sicher nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2018



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

Er soll es einfach beantragen, also das gemeinsame Sorgerecht. Dann muss die Mutter Stellung beziehen. Mit ziemlicher Sicherheit wird er es dann zugesprochen bekommen. Umgangsrecht dagegen ist gesondert. dazu sollte er am besten einen Termin beim Jugendamt ausmachen, die beraten ihn dann. Wegen Anwalt, er kann prüfen lassen ob er Prozesskostenbeihilfe bekommen kann.

von Felica am 19.12.2018, 17:34



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

Wenn er so darunter leidet, warum hat er denn dann zuerst darauf verzichtet? Wie alt ist das Kind denn überhaupt und hat er sich vorher - also in der Beziehung wirklich gekümmert? Ich sag mal so: mehrere Vorstrafen im Bereich Fußball bekommt man nicht zusammen, wenn man einmal Bengalos abgefackelt hat. Ich nehme an, wir reden hier von Hools und entsprechenden Körperverletzungen, Sachbeschädigung etc. Wenn dieses damit verbundene Gewaltpotential und Freundeskreis eventuell auch mit zur Trennung geführt hat, könnte ich die Ressentiments der Mutter schon ein Stück weit nachvollziehen. Nichts desto trotz hat er natürlich ein Recht darauf, auf SR bzw. Umgang zu klagen.

von cube am 19.12.2018, 18:29



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

Er hat es nicht beantragt, weil er nicht davon ausgegangen ist, dass sie sich trennen. Die Trennung hatte nichts mit Gewalt o.ä. zu tun, es war irgendwie der Wurm drin & dann hat er heraus gefunden, dass sie schon jemanden neues hat. Aber vor allem die Schulden haben doch nichts damit zu tun, dass er kein guter Vater sein kann oder?

von queen_spy am 19.12.2018, 19:09



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

Achso, noch vergessen: sein Sohn ist drei Jahre alt & hat davon 2,5 Jahre mit beiden Elternteilen zusammen gelebt. Auch jetzt möchte er regelmäßig Kontakt nur leider reagiert die Mutter auf seine Anfragen oft nicht oder findet Ausreden weshalb es kurzfristig nicht geht.

von queen_spy am 19.12.2018, 19:11



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht trotz Schulden & Vorstrafen

Wie gesagt: sowohl er als auch der gemeinsame Sohn haben ein Recht auf Umgang. Er kann selbst beim Jugendamt vorstellig werden und versuchen, darüber eine Ungangsregelung zu erwirken. Das hat zwar nichts mit dem gem. Sorgerecht zu tun, zeigt dann aber schon mal, dass er sich bemüht und an einer außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Dann soll er sich auch bzgl. Prozesskostenbeihilfe und einem Anwalt für Sorgerechtsklagen dort erkundigen. Dazu schreibt ihr schon mal jeden Versuch und die Ablehnung der Mutter auf Umgang auf - als Nachweis für seine beständigen Bemühungen und ihre wenig kooperative Art. Möglichst sachlich, mit Datum. Wenn es zu einem Verfahren kommt, kann er so nachweisen, dass er sich bemüht, aber die Mutter den Umgang verhindert. Ich wünsche euch viel Glück!

von cube am 20.12.2018, 07:42



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