Frage: Gemeinsames Sorgerecht ohne Ehe?

Hallo, ich habe folgende Frage. Mein Lebensgefährte und ich haben eine Tochter (10 Monate). Wir leben zusammen. Mein Partner hat die Vaterschaftsanerkennung gemacht. Das alleinige Sorgerecht besitzte ich. So ist es ja immer ohne Trauschein. Nun ist meine Frage, wär es besser wenn wir es umschreiben lassen zu einem gemeinsamen Sorgerecht. Wie ist meine Tochter am besten abgesichert? Vielen Dank im voraus!

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 21:28



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht ohne Ehe?

Hallo, ich würde es beim alleinigen Sorgerecht belassen, bei einer Trennung gibt es sonst nur Ärger. Wenn das Kind anerkannt ist, wird es, sollten Sie tödlich verunglücken, wenig Probleme geben. Ob das mit dem Sorgerecht zu tun hat, wage ich auch zu bezweifeln. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2010



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht ohne Ehe?

da gibt es kein besser oder schlechter, das mußt du selbst entscheiden ( solange du das noch kannst, denn es gibt ein urteil, daß uneheliche kinder den ehelichen bzgl des sorgerechtes gleichgestellt werden ) ICH würde es so lassen. bleibt ihr zusammen, braucht er das gsr nicht auf dem papier, trennt ihr euch, erschwert es gewisse dinge.....

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 12:07



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht ohne Ehe?

Hallo Verunglückst Du morgen tödlich, dann würde das Jugendamt erst prüfen, ob er geeignet ist SEIN Kind zu versorgen ! Ihr seid zusammen, ihr habt ein Kind bekommen, es ist genauso sein Kind wie Deines. Wieso sollte er also nicht die gleichen Rechte haben? Klar, steht eine Trennung vor der Tür, hat er extreme Ansichten etc., dann würde ich mir das auch überlegen, aber so wie ich es lese habt ihr eine intakte Partnerschaft. Ohne Sorgerecht darf er nix !!! unterschreiben, weder im KIGA noch in der Schule. Und obiger Punkt eben.

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 13:16



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht ohne Ehe?

Hallo, mein Partner u ich sind auch nicht verheiratet u haben eine Tochter (1,5 Jahre). Vor ihrer Geburt haben wir uns beim Jugendamt beraten lassen hinsichtlich Pro-Contra gemeinsames Sorgerecht, dass kann ich dir nur empfehlen. Uns hat überzeugt, dass wenn ich verunglücken sollte die Kleine sofort dem Jugendamt unterstellt wird u nicht dem Vater, und das er nichts unterschreiben darf. Da er ein sehr liebevoller Vater ist, und er ja auch immer der Vater bleiben wird, mache ich mir wenig Sorgen im Falle einer Trennung (denn wenn das gemeinsame Sorgerecht aberkannt werden soll geht das nur vor Gericht u mit Nennung handfester Gründe). LG

Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 21:16



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht ohne Ehe?

Ich würde und werde nicht danach gehen, was für mich unkomplizierter ist, sondern werde mir das Sorgerecht für mein Baby mit meinem Freund natürlich teilen. Wer in die Pflicht genommen wird, sollte doch auch Rechte haben. Außerdem werden den Vätern in jüngster Zeit von den Gerichten zunehmend mehr Rechte zugesprochen, sodass für die Zukunft unklar sein dürfte, wie die Gerichte in 5, 10 oder 15 Jahren Sorgerechtsstreitigkeiten Unverheirateter entcheiden. Lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 08:38



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