Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Liebe Frau Bader, liebe Forumsleser, mein Partner und ich wollen uns trennen. Für das gemeinsame Kind (4 Jahre) haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Wir waren nicht verheiratet, haben aber zusammen gelebt. Ich habe meinen Job reduziert und halbtags gearbeitet und mich überwiegend um unseren Sohn gekümmert. Mein Freund arbeitete Vollzeit. Nun wollen wir beide das unser Sohn bei uns lebt. Ich möchte das ungern über Gerichte regeln, daher würde ich gerne wissen, wie die Regelungen zum Aufenthalt des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht sind. Bleibt das Kind "automatisch" bei der Mutter, oder wie wird entschieden, wo das Kind hauptsächlich lebt? Freue mich auch über Erfahrungsberichte von Eltern, die das bereits hinter sich haben... Viele Grüße, Mercedes88

Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 16:52



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Hallo, Julia hat Recht. Weitere Aspekte sind, wo das Kind besser betreut wird oder sich wohler fühlt (Sachverständiger). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2004



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Hallo ! Das Kind bleibt normalerweise bei dem der es vor der Trennung überwiegend betreut hat ! LG Julia

Mitglied inaktiv - 25.05.2004, 09:16



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