Frage: Gemeinsames Sorgerecht auflösen?

Hallo Frau Bader! Ich hab mal ne Frage zum gem Sorgerecht. Mein Ex und ich haben dieses schon vor der Geburt unseres Kindes beantragt und alles nur das er nicht zur Bundeswehr muß.Liebe macht eben blind. Nun sind wir getrennt und er kümmert sich sehr selten um den kleinen und wenn dann auch nur wenn ich zu ihm fahre oder ihn darum bitte weil ich mal was vor habe,was wirklich sehr selten vor kommt.Das traurige daran ist er ist arbeitslos und hätte Zeit aber es klappt einfach nicht.Ich habe auch schon versucht zu vereinbaren das er den kleinen an festen Wochenenden oder Tagen in der Woche hat aber er sagt da weiß er doch noch nicht ob er da Zeit hat.Muß ich das wirklich verstehen oder verlange ich zu viel? Wir haben uns nach der Beziehung wirklich gut verstanden und er hat auch gesagt das er immer für uns da ist aber wie er sich jetzt zeigt verstehe ich die Welt nicht mehr.Gestern Abend sollte er mal wieder auf`s Kind aufpassen,er kam schon angetrunken zu uns und wollte spätestens 23 Uhr wieder weg weil er noch was vor hatte.Ich sollte doch mal noch jemanden anrufen der dann noch weiter aufpasst. Da kann und will ich echt nicht mehr,es kommt vielleicht 3 mal im Monat vor das ich ihn frage und dann sowas von ihm. Er wäre übrigens damit eiverstanden das gem Sorgerecht auf zu lösen,hat er gestern jedenfalls gesagt. Ist das möglich und wenn ja etwa wirklich nur über`s Gericht? LG Nickimaus

Mitglied inaktiv - 21.10.2001, 12:08



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht auflösen?

hallo nickimaus ! hm, das ist ja nicht so schön, was du da von deinem ex erfährst. geht es nicht so, das du die sache einfach auf sich beruhen läßt? oder warum ist es so wichtig für dich, das gemeinsame sorgerecht aufzulösen? Ich glaube ich würde es erst mal so probieren, ihn halt nicht um hilfe zu bitten, und ihm das kind nicht bringen. warte doch mal ab, wie er reagiert! gemeinsames sorgerecht heißt ja nicht, das du verpflichtet bist, ihm euer kind zu bringen. vielleicht wird er ja noch wach, und stellt fest, was er da verpaßt .... oder denkst du, die hoffnung besteht nicht? im übrigen brauchst du auch kein schlechtes gewissen haben, wenn du ihm mal euer kind bringst. du hast ebenso das recht wie er mal was zu unternehmen. und ich glaube, wenn es bei mir so gewesen wäre wie bei dir, also ich kann nur bis 23 uhr und dann nicht mehr, dann hätte ich ihn sofort vor die türe gesetzt und hätte gesagt auf deine hilfe heute abend kann ich verzichten. ich hoffe mal, das es sich doch noch zum guten wendet. wünsche dir jedenfalls alles gute ! gruß birgit

Mitglied inaktiv - 21.10.2001, 12:49



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht auflösen?

Hi Birgit! Danke,du hast ja auch irgendwie Recht. Wir haben die letzten 2 Tage im AE-Forum auch sehr heftig darüber diskutiert und ich habe auch lange darüber nachgedacht was richtig ist. Aber so richtig weiß ich noch nicht was werden soll.Ich werde ihm auf jeden Fall noch eine Chance geben Und erst mal abwarten. Danke nochmal und LG von Nickimaus

Mitglied inaktiv - 22.10.2001, 13:51



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht auflösen?

Hallo Nickimaus Du solltest bei Deinen Überlegungen wirklich nicht vergessen, was das gemeinsame Sorgerecht tatsächlich bedeutet. Ich weiß leider nicht, wie alt Dein Kind jetzt ist und was Du generell in Deinem Leben noch vorhast und vielleicht spielt es momentan noch keine Rolle, wer das Sorgerecht hat, aber bei vielen Entscheidungen (Kindergarten, Schule, Ausbildung, Umzug, Operationen) wirst Du immer das Einverständnis bzw. die "Unterschrift" Deines Ex brauchen. Mag sein, dass das keine Probleme geben wird, kann aber auch anders sein. Wenn ich höre, dass er erstens schon "angetrunken" zum babysitten kommt und dann auch nur begrenzt Zeit hat, macht mich das sehr stutzig und ich frage mich, warum er eigentlich eine Chance verdient hat. Würde er sich liebevoll um sein Kind kümmern und auch Zeit investieren, und so etwas , wie von Dir geschildert, käme ausnahmsweise mal vor, wäre es eine andere Sache. Wenn Du das alleinige Sorgerecht beantragen würdest (was leider nur gerichtlich möglich ist), würdest Du Deinem Ex ja nicht zwangsläufig das Kind "entziehen", ich nehme an, daran hast Du kein Interesse. Er könnte sich dann immer noch als liebevoller Vater "entwickeln", wenn er dazu in der Lage ist. Was ich meine, ist, dass es für ihn nicht unbedingt eine Art Strafe sein oder von Nachteil sein muss, aber Du hättest - auf lange Sicht - eine stabilere Grundlage und wärst in vielen Entscheidungen nicht von ihm abhängig. Außerdem scheinen viele Menschen (leider in vielen Fällen immer noch die Väter) noch zu glauben, dass "Sorgerecht" tatsächlich nur etwas mit Rechten zu tun hat und vergessen darüber, dass es doch eigentlich, wenn man es hat, eine Pflicht ist, dieses Recht der Sorge auszuüben. Dein Ex übt es zur Zeit jedenfalls nicht aus. Überlegs Dir doch noch mal, es ist ja eine weitreichende Entscheidung. Alles Gute für Dich und Dein Kind Tina

Mitglied inaktiv - 22.10.2001, 17:09



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht auflösen?

Hi Tina! Genau das trifft den Punkt,Eigentlich hat er diese Gutmütigkeit nicht verdient.Aber mich k... es an wenn ich nur daran denke die ganze Sache vor Gericht austragen zu müßen. Seit dem Abend gibt er sich auch wieder total Mühe,er ruft jeden Tag an und fragt nach dem kleinen(kann diese Woche nicht vorbei kommen).Ich werde die nächsten Wochen noch abwarten und ihm dann mal erzählen wie ich über die ganze Sache denke und ich hoffe das wir dann eine Lösung finden. Das mit den Unterschriften ist im Moment sicher noch kein Problem aber auf Dauer kann es eins werden. Man denke nur wenn neue Partner ins Spiel kommen und jedesmal muß dann der Ex mit entscheiden wenn es ums Kind geht.Allein schon aus dem Grund würde ich lieber das alleinige Sorgerecht haben.Endlich nicht mehr abhängig von ihm sein,wenn du verstehst was ich meine. Mein kleiner ist jetzt 14 Monate und geht ab 1.Nov in die Krippe und auch dafür......brauchte ich seine Unterschrift!!! Und auch mit alleinigem SR würde ich ihm das kind auf keinen Fall entziehen. Ich hoffe ich treffe früher oder später die richtige Entscheidung. LG und Danke von Ilka

Mitglied inaktiv - 23.10.2001, 12:46



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