Liebe Frau Bader, seit 2000 bin ich von meinem Ex geschieden, inzwischen auch wieder verheiratet. Das Sorgerecht für mein 11jähriges Kind üben wir gemeinsam aus. Nun steht demnächst die Auswahl der weiterführenden Schule an und meine Frage ist folgende: Inwieweit kann der Vater meines Kindes da mitreden? Er hat trotz des gemeinsamen Sorgerechts unterdurchschnittlich wenig Anteil am Leben seines Kindes, Alltag teilen die beiden seit ca. 4 Jahren gar nicht mehr. Derzeit geht das Kind ca. alle 3-4 Wochen für einen Tag in die neue Familie meines Exmannes, fühlt sich dort aber nicht wohl, da sein Vater sich keine Zeit für ihn nimmt und er nur in der neuen Familie "mitläuft". Daher auch die Weigerung, über Nacht zu bleiben. Der Vater ist komplett kritikresistent, dabei absolut selbstgerecht und sucht die Schuld ausschließlich bei mir. Was kann ich tun, wenn wir uns nicht auf eine Schule einigen können? Ich bin ziemlich sicher, dass das passiert, denn die in Frage kommenden Schulen sind Privatschulen, wo er natürlich nur sieht, dass er einen Anteil der Gebühren zahlen muss. Bisher habe ich ihn weder mit Zuzahlungen für Klassenfahrten o.ä. behelligt, aber die richtige Schule ist mir sehr wichtig. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn er sich querstellt? Hat ein Mann, der sich sonst so gut wie gar nicht kümmert, tatsächlich soviel Macht über unser Leben?
Vielen Dank und viele Grüße
Susan
Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 12:26
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht/Schulwahl
Hallo,
bei gemeinsamen Sorgerecht kann er da natürlich mit entscheiden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2007
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Gemeinsames Sorgerecht/Schulwahl
IOch würde: ein Gespräch beim JA führen, und dort ruhig und sachlich begründen, WARUm es ("ausgerechnet") eine kosteniontensive Privatschule für Euren Sohn sein muß.
Ich meine das gar nicht anklagend, aber so wird es auch erst mal das Jugendamt sehen. Und denen muß man klarmachen, daß es gute Gründe gibt und sie auch darlegen können.
Dann darum bitten, noch ein weiteres Gespräch mit Dir und dem KV zu führen.
Solltest Du nämlich auf die Unterschrift klagen müssen, hättest Du somit um Klassen größere Chancen, wenn der Richter das JA hört! :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 14:40
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Gemeinsames Sorgerecht/Schulwahl
Hallo Désirée, vielen Dank für Deine Antwort. Naja, kostenintensiv ist die Schule nun grade nicht, sie kostet ca. 50 Euro im Monat. Das würden wir auch alleine bezahlen, aber es geht mir ums Prinzip. Er hat sich bisher - von den regulären Zahlungen abgesehen - aus allem rausgehalten. Sein Kind bekommt nicht mal zwischendurch irgendwas kleines geschenkt, im Gegenteil, er nimmt es noch mit, wenn er für die neue Familie die teure Skiausrüstung für den Winterurlaub kauft...hat auch grade ein Haus gekauft und definitiv keine Not... Ich finde das alles ziemlich ungerecht und werde mich in jedem Fall dann an das Jugendamt bzw. einen Anwalt wenden, wenn er sich bockig stellt. Danke für den Tipp und viele Grüße.
Susi
Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 15:10
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Gemeinsames Sorgerecht/Schulwahl
Hallo!
Mir geht es genachso wie Dir.
Ich habe auch da gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex und brauche auch für alles seine Unterschrift.Mein kleiner geht aber noch in die Kita.Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt brauchst du auch seine Unterschrift.So war es bei mir.Das Sorgerecht hat nämlich nichts mit dem Umgangsrecht zu tun wurde mir mal gesagt.Ich finde es aber in solchen fällen wie bei dir und mir blöd das man da nicht allein entscheiden kann.Ich hab bis jetzt alle Unterschriften bekommen und er sieht meinen kleinen auch kaum.Aber vor der Schulwahl hab ich auch so meine bedenken wegen seine Unterschrift.Ich hoffe für dich das du für deinen kleinen die Schule bekommst die du auch willst!Viel Glück!
Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 19:17