Sie sind meine letzte Hoffnung: Mein Lebensgefährte hat mit mir über Trennung geredet und ist bei nacht und Nebel zu seiner Mutter(350 km!) weit weg gefahren. Ohne Tschüß ohne was nun wird und und und...Nun wollen wir ab Sonntag eine Woche nach DK in den Urlaub fahren.Das heißt, er könnte in dieser Woche unsere gemeinsame Wohnung während meiner Abwesenheit ausräumen. Sie wissen bei einer Trennung ist einigen alles zuzutrauen. Es wäre eine günstige Gelegenheit!Nun zu meinem Plan: Darf ich aufgrunddessen, daß ich eine Woche abwesend bin und Angst um mein Hab und Gut habe, einfach das Schloß auswechseln( Sicherheitsschloss!). Wir stehen BEIDE im Mietvertrag! Was für Rechte hätte dieser Mann dann, wenn er vor verschlossener Tür stehen würde? Möchte nicht, daß ich mich damit strafbar mache...
Mitglied inaktiv - 30.03.2005, 13:17
Antwort auf:
gemeinsame Wohnung- Schloss austauschen?
Hallo,
nein, dürfen Sie nicht. Deponieren Sie die wichtigen Sachen, die Ihnen gehören, bei Freunden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
gemeinsame Wohnung- Schloss austauschen?
Tststs...da ruft er einfach den Schlüsseldienst: in seine eigene Wohnung wird er doch wohl `reinkommen! Stell Dir mal den umgekehrten Fall vor; fändest Du auch nicht lustig!
Mitglied inaktiv - 30.03.2005, 13:28
Antwort auf:
gemeinsame Wohnung- Schloss austauschen?
Glaube nicht dass du das darfst. Am besten vor dem Urlaub mit ein zwei Zeugen die wichtigsten Sachen notieren die in der Wohnung sind und sollten sie hinterher weg sein, dann eben Polizei einschalten denn ohne dein Wissen darf er nichts (es sei denn es gehört nachweislich ihm)aus der Wohnung entwenden.
LG
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 13:52