Frage: gemeinsame Elternzeit

Hallo, wir haben 2 Kinder im Alter von fast 3 Jahren und 15 Monaten. Meine Frau war bisher im Erziehungsjahr seit der Geburt unseres ersten Sohnes. Ich gehe in 12- Stunden Schicht arbeiten und kann so kaum für meine Familie da sein. Meine Frau ist nervlich derart überlastet, da unsere Jungs sehr schwierig sind und Nachts im stundentakt wach sind, so dass ich Angst habe sie bricht mir irgendwann zusammen. Nun habe ich gelesen, dass man eine gemeinsame Elternzeit nehmen kann. Ich würde so gern für meine Familie da sein, doch ist das überhaupt möglich?Muss der Arbeitgeber dies gewährleisten? Kann er mich für einen bestimmten Zeitraum freistellen und ist verpflichtet mich hinterher wieder einzustellen? Wenn ja, wie ist das dann mit den Finanzen. Arbeitslosengeld gibt es ja sicherlich nicht, bekommt mann dann andere finanzielle Hilfe/ Unterstützung? Vielen Dank Marcel

Mitglied inaktiv - 07.01.2006, 18:25



Antwort auf: gemeinsame Elternzeit

Hallo, ja, möglich ist das, aber Leistungen gibt es dann keine. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2006



Antwort auf: gemeinsame Elternzeit

Hallo, gemeinsame Elternzeit ist möglich, auch dabei eine gleichzeitige Tätigkeit bis zu 30 Wochenstunden. Nähere Infos siehe hier http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/ und von dort aus zu weiteren Links. Wenn beide zuhause gibt, gibt es kein Geld vom Arbeitgeber. Aber dafür dürfte es dann länger Erziehungsgeld geben. Vielleicht wäre ja eine Teilzeittätigkeit machbar? Würde auch schon Deine Frau entlasten. Wir haben es uns geteilt, mein Mann ging 3 Tage die Woche arbeiten, ich 2 Tage. So war jeder im Beruf und hatte aber auch was vom Kind. Wäre vielleicht auch eine Alternative... Heidi

Mitglied inaktiv - 09.01.2006, 10:57



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