Hallo,
mein Mann und ich sind räumlich getrennt lebend (Entfernung ca. 4km, mit zwei Meldeadressen). Ich möchte Elternzeit im 1-12. Lebensmonat, mein Mann im 8-9. Lebensmonat beantragen. In dem Bezugszeitraum des Vaters würden wir beide zusammen mit dem Kind in einer Wohnung wohnen. Dies wird zeitweise in meiner und zeitweise in der väterlichen Wohnung sein, jedoch stets gemeinsam in einem Haushalt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist grundsätzlich bei der Mutter, während des gemeinsamen Bezugszeitraumes voraussichtlich eher bei dem Vater. Hätten damit im 8-9. Lebensmonat beide Elternteile Anspruch auf Elterngeld?
von
Charlotte18
am 19.01.2019, 01:58
Antwort auf:
gemeinsame Elternzeit bei getrennt lebenden
Hallo,
dazu sagt das Ministerium:
Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt von
einander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen.
In diesem Fall ist entscheidend, dass Sie beide eine häusliche
Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von Ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt,
steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil.
Ansonsten müssen Sie mit dem Kind in einem Haushalt gemeldet sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2019
Antwort auf:
gemeinsame Elternzeit bei getrennt lebenden
NEIN, das geht nicht.
Um Elterngeld beziehen zu können muss man zusammen mit dem Kind in einem Haushalt gemeldet sein.
floe
von
la-floe
am 19.01.2019, 08:06