Frage: Gemeinnuetzige Arbeit - Ablehnbar?

Meine Tochter ist Anfang April 3 Jahre alt geworden und besucht seit ca. 1 Monat eine Kita. Ich bin alleinerziehend, beziehe Sozialhilfe und bin auf Arbeitssuche. Nun will mir das Sozialamt, wenn ich bis Mitte Juni keine Arbeit gefunden habe, gemeinnuetzige Arbeit aufdruecken, womit ich eigentlich nicht einverstanden bin.Die Zeit die ich in die Arbeitssuche nachweislich investiere, wenn meine Tochter in der Kita ist, wuerde naemlich damit wegfallen und ich habe niemanden, der auf meine Tochter aufpassen wuerde, wenn ich zu Vorstellungsgespraechen eingeladen werde.Kann ich diese gemeinnuetzige Arbeit ablehnen, ohne d. mir die Sozialhilfe gestrichen wird?Ich weiss naemlich sonst ehrlich gesagt nicht, wie ich jemals wieder in die normale Berufswelt eingegliedert werden soll?

Mitglied inaktiv - 06.04.2003, 22:08



Antwort auf: Gemeinnuetzige Arbeit - Ablehnbar?

Hallo, Sozialhilfeempfänger können auch zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. In der Praxis kommt das allerdings meistens nur bei Personen vor, die längere Zeit Sozialhilfe beziehen. Die Arbeit darf aber keine volle Stelle ersetzen. Die Stadt darf also keinen Sozialhilfeempfänger beschäftigen, wenn sie damit eine Stelle einsparen kann. Gemeinnützige Arbeit kann zum Beispiel Schneeräumen im Winter sein. Wer allerdings körperlich nicht in der Lage ist, der Arbeit nachzugehen, oder wer durch die Betreuung seiner Kinder gehindert ist, darf nicht gezwungen werden. Für die gemeinnützige Arbeit erhält der Sozialhilfeempfänger eine Aufwandsentschädigung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2003