Hallo Frau Bader,
ab wann gilt die Verjährung für Kindergartenbeiträge?
Unsere Gemeinde fordert jetzt (in 2013!) rückwirkend Höchstbeiträge für die Jahre 2008 und 2009, weil wir angeblich unsere Einkommensteuerbescheide nicht eingereicht hätten.
Einen zwischenzeitlichen Schriftverkehr hat es NIE (!) gegeben.
Liebe Grüsse,
von
JohnJDuke
am 07.04.2013, 21:29
Antwort auf:
Gemeinde fordert Höchstbetrag der Kindergartenbeiträge rückwirkend für 2008 und
Hallo,
vier Jahre ab Ende des Kalenderjahres.
Hier stehen ganz viele Urteile:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-von-Elternbeitraegen-fuer-Kinder-in-Tageseinrichtungen-__f164477.html
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Gemeinde fordert Höchstbetrag der Kindergartenbeiträge rückwirkend für 2008 und
Hallo,
die Geeminde kann noch bis 5 Jahre später Einkommen nachprüfen.
Wenn in dieser Zeit Ihr Einkommen höher war, kann es zu ordentlichen Nachzahlungen kommen.
Ich kenne auch jemanden, der mußte 2000 € nachzahlen.
Dann kann schnell was zusammen kommen.
Uns hat man gesagt, am besten jedes Jahr selber unaufgefordert Unterlagen einreichen, dann kommt auch hinterher kein Schreck bei Nachzahlungen.
Gruss Borghagen
von
Borghagen
am 08.04.2013, 10:05
Antwort auf:
Gemeinde fordert Höchstbetrag der Kindergartenbeiträge rückwirkend für 2008 und
Hallo,
die Geeminde kann noch bis 5 Jahre später Einkommen nachprüfen.
Wenn in dieser Zeit Ihr Einkommen höher war, kann es zu ordentlichen Nachzahlungen kommen.
Ich kenne auch jemanden, der mußte 2000 € nachzahlen.
Dann kann schnell was zusammen kommen.
Uns hat man gesagt, am besten jedes Jahr selber unaufgefordert Unterlagen einreichen, dann kommt auch hinterher kein Schreck bei Nachzahlungen.
Gruss Borghagen
von
Borghagen
am 08.04.2013, 10:07