Frage: Gelte ich als alleinerziehend

Liebe Frau Bader! 1.Ich bin seit 2012 mit meinen Partner zusammen (wohnen auch zusammen), wir erwarten Ende Mai unser 1. Kind. Gelte ich als alleinerziehend bei Formularanträgen, wie Kindergeld oder Erziehungsgeld? 2. Wie ist das eigentlich , muss mein Partner das Kind danach adoptieren (wg. Jugendamt) oder gilt er trotzdem rechtlich als Kindsvater. Lieben Dank schon mal im Voraus Lg Lulumäuschen

von lulumäuschen am 15.01.2014, 16:19



Antwort auf: Gelte ich als alleinerziehend

Hallo, 1. Nein, Sie wohnen ja mit dem Kindesvater zusammen 2. Nein, er muss nur die Vaterschaft anerkennen. Das geht beim Jugendamt, auch schon vor der Geburt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2014



Antwort auf: Gelte ich als alleinerziehend

Puh, bin grad dezent sprachlos. Wer hat Dir sowas erzählt ? Geht morgen oder die Tage gemeinsam zum Jugendamt und lass die Vaterschaft anerkennen und teilt das Sorgerecht. Damit steht er nach der Geburt sofort in der Geburtsurkunde und natürlich bist Du nicht alleinerziehend.

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 16:33



Antwort auf: Gelte ich als alleinerziehend

Nein, Du bist nicht alleinerziehend. Wobei man wohl unterscheiden muß. Alleinerziehend ist man nur dann, wenn man nur !!! mit dem Kind zusammenlebt. In dem Moment wo man mit einem Partner (muß nicht mal der Kindsvater sein), oder sonstwen zusammenlebt, fällt zumindestens gegenüber dem Finanzamt der Alleinerziehenden-Status weg (wichtig wegen Steuerklasse). War vor einiger zeit da, o-Ton Kommentar der dortigen Beamtin, selbst wenn ich mit einem Kind zusammenlebe das über Einkommen verfügt, bin ich nicht mehr steuerklasse2-fähig, da nicht alleinerziehend. Das was ihr jetzt seit, und auch nach der geburt, ist eher sowas wie "Bedarfsgemeinschaft" oder auch wilde Ehe *g*. Der Kindsvater und ich sind auch nicht verheiratet. Bei der geburt habe ich in zwar als Vater direkt angegeben, aber !!! im KH dürfen sie ihn als Vater nicht weitergeben da keine Vaterschaftsanerkennung. Und diese geht nur notariell oder beim Amt. Also stand bei uns erst einmal kein Vater drin. Unterschreiben mußte er trotzdem alles, also Kindergeldantrag, Elterngeldantrag. Ohne seine Unterschrift sidn alle Anträge zurückgekommen, und das obwohl wie gesagt, ind er geburtsurkunde kein name stand. Auskunft beider Ämter, ohne seine Unterschrift benötige ich eien entsprechende Erklärung des Jugendamtes. Für den Elterngedlantrag erschien das noch plausibel, wegen der Vätermonate. Kindergeld geht aber eh an mich, und ulkigerweise gab es nicht mal ein Feld für den Kindsbvater welches man ausfüllen konnte. Die Anträge sind rein auf Eheleute aufgebaut gewesen. Ein paar Wochen nach der Geburt haben wir dann die Vaterschaftsanerkennung nachgeholt. Und das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Andernfalls hätte ich nämlich trotzdem eben dauernd seine Unterschrift benötigt bzw eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Und da er der Vater ist, finde ich das nur fair wenn er auch mitbestimmen darf. Adoptieren mußte er da gar nichts, warum auch. Mein Rat wäre, macht die Vaterschaftsanerkennung entweder vor der Geburt, oder zeitnah danach. Schon alleine wegen der Absicherung wenn einem von euch was passiert. Und wegen Sorgerecht, wenn der Kindsvater es beantragt, bekommt er es eh, ausser das Kindswohl wird nachweißlich gefährdet. Warum also da erst Streit suchen. Acj ja, da ja erst kein Vater in der Geburtsurkunde stand, bekam ich mehrmals Post vom JA die dann entsprechend nachfragten. Und auch Besuch einer Mitarbeiterin. Diese soll aber wohl eh zur Geburt jedes Kindes einen termin machen zwecks "Elternberatung". Jedenfalls, seit der Vaterschaftsanerkennung ist Ruhe *g*.

Mitglied inaktiv - 15.01.2014, 20:33



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