Frage: Geldgeschenk AG

Liebe Frau Bader, wenn der Arbeitgeber generell bei jedem Arbeitnehmer freiwillig die ehemals 700 DM steuer-/sozialversicherungsfrei zur Geburt eines Kindes immer zeitnah gezahlt hat, kann er dann bei einem Arbeitnehmer die Zahlung aussetzen bis derjenige wieder anfängt zu arbeiten - Zahlung wurde bereits zugesagt? Mal abgesehen davon, dass es allgemein natürlich eine freiwillige Leistung ist, besteht Rechtsanspruch, wenn jeder Arbeitnehmer dieses Geldgeschenk bekommt? Muß dieses Geldgeschenk zeitnah zur Geburt gezahlt werden? In ein paar Jahren könnten sich ja immerhin die Gesetze geändert haben.

Mitglied inaktiv - 15.06.2002, 23:23



Antwort auf: Geldgeschenk AG

Hallo, wenn es alle Arbeitnehmer bekommen, besteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2002



Antwort auf: Geldgeschenk AG

Hallo, ich glaube Rechtsanspruch gibt es nicht (kann Dir Fr. Bader aber genauer sagen). Habt ihr kein Betriebsrat? Dieser wäre der richtige Ansprechpartner für so was. Der BR handelt solche Gratifikationen mit dem AG aus. Gruß Katja

Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 09:14