Liebe Frau Bader, wenn der Arbeitgeber generell bei jedem Arbeitnehmer freiwillig die ehemals 700 DM steuer-/sozialversicherungsfrei zur Geburt eines Kindes immer zeitnah gezahlt hat, kann er dann bei einem Arbeitnehmer die Zahlung aussetzen bis derjenige wieder anfängt zu arbeiten - Zahlung wurde bereits zugesagt? Mal abgesehen davon, dass es allgemein natürlich eine freiwillige Leistung ist, besteht Rechtsanspruch, wenn jeder Arbeitnehmer dieses Geldgeschenk bekommt? Muß dieses Geldgeschenk zeitnah zur Geburt gezahlt werden? In ein paar Jahren könnten sich ja immerhin die Gesetze geändert haben.
Mitglied inaktiv - 15.06.2002, 23:23