Geld zurück bei Krippenauflösung in der Eingewöhnungsphase?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geld zurück bei Krippenauflösung in der Eingewöhnungsphase?

Guten Tag Frau Bader, wir haben für unser fast 1-jähriges Baby einen Platz in einer Kinderkrippe gefunden, die trotz sehr knappem Personal am 1.9. eine neue Gruppe eröffnet hat. Innerhalb der ersten beiden Wochen ist gleich der "worst case" passiert - beide (und damit alle) Betreuerinnen der neuen Gruppe sind längerfristig ausgefallen. Nach einigem Hin und Her (zwischenzeitlich konnten andere Teilzeitkräfte kurzfristig die Betreuung übernehmen) wurde uns nun vor 3 Tagen eröffnet, dass kein längerfristiger personeller Ersatz gefunden werden kann und die Gruppe am 24.10.14 wieder schließen wird. Der Träger der Krippe ist eine katholische Organisation. Ein Paragraph in der Krippensatzung besagt folgendes: "Die Abmeldung hat schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats an die Krippenleitung [...] zu erfolgen. Eine kürzere Abmeldefrist wird nur in begründeten Fällen anerkannt." und an einer anderen Stelle der Satzung heißt es: "Wird eine Kinderkrippe [...] aus anderen zwingenden Gründen oder nach vorheriger, mindestens vierwöchiger Ankündigung geschlossen, haben die Sorgeberechtigten keinen Anspruch auf [...] Schadensersatz oder einen vergleichbaren Anspruch." Die Krippenleitung sagte, es werden keine bisher gezahlten Beiträge erstattet. Nun meine Frage: Gibt es denn eine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Beiträge zurückzubekommen? Durch fristlose Kündigung z.B.? Die Krippe hat ihren Teil des Vertrages ja nicht erfüllt... Unser Kind war noch nicht fertig eingewöhnt (bisher max. 2 Std. alleine) und bis auf viel Ärger und Geld hat uns das ganze absolut nichts gebracht. Uns wurde zwar in einer anderen Krippe desselben Trägers ein Platz ab Mitte Nov. angeboten, trotzdem kann ich jetzt erst später anfangen zu arbeiten und die Eingewöhnung muss ja völlig von vorne starten. Lohnt es sich, etwas zu unternehmen? Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat. Beste Grüße

von lounama am 11.10.2014, 18:34



Antwort auf: Geld zurück bei Krippenauflösung in der Eingewöhnungsphase?

Hallo, die Kriüppe hat die Leistung nicht erbracht, insofern würde ich auf Erstattung bestehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.10.2014



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