Hallo Frau Bader, um keinen Fehler bei der Beantragung zu begehen würde ich gern wissen, ob die Aufteilung von Elterngeld und Elternzeit so funktioniert: ET 1.1.19 Januar bis Dezember 2019 12 Monate Elternzeit + -geld Mutter ( 2 Monate davon parallel mit Vater) Januar und Februar 2020 Mutter Elternzeit März bis Juni 2020 Elterngeld plus Mutter und Vater, beide arbeiten 75 % Juli bis September 2020 Mutter Elternzeit Oktober, Novemver 2020 beide Eltern arbeiten normal Dezember 2020 Mutter Elternzeit Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn NUR Elternzeit (kein Elterngeld) beansprucht wird, der Termin frei wählbar, also unabhängig vom Geburtstdatum des Kindes ist? Könnte ich dann auch im letzten Abschnitt von 1.12.20 bis 6.01.2021 Elternzeit nehmen? Vielen lieben Dank Ihnen! Viele Grüße!
von Glücksfee am 25.10.2018, 09:29