Sehr geehrte Frau Bader,
Habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nun sollte ich ab Mai wieder einsteigen. Allerdings würde ich gerne neine Elternzeit um weitere 6 Monate verlängern (natürlich nach Zustimmung meines Arbeitgebers). Nun habe ich von einer Freundin gehört, dass der AG mein bisherigen Gehalt dann ändern könnte. Meine Fragen:
1. Ist es richtig, dass der Gehalt bei Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit unverändert bleibt, doch nach einem Jahr durch AG neu bestimmt wetden darf?
2. Wenn ich zur Teilzeitbeschäftigung wechseln würde, wird der Gehalt neu bestimmt oder anteilig zum jetzigen Lohn festgelegt?
Vielen Dank für eine baldige Rückmeldung im Voraus.
Freundliche Grüße
M. Kav
von
Melda_ Kaval
am 07.02.2018, 13:08
Antwort auf:
Gehaltsverkprzung nach einem Jahr Elternzeit?
Hallo,
1. Nein
2. Anteilig
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2018
Antwort auf:
Gehaltsverkprzung nach einem Jahr Elternzeit?
Problem könnte sein das du kein Anrecht auf Verlängerung hast weil man sich für 2 Jahre festlegen muss. Mit nur 1 Jahr EZ darf der Ag der Verlängerung widersprechend, dann bliebe dir nur wieder zu arbeiten oder zu kündigen.
Davon ab werde ich auch nie peilen, warum man nicht die EZ solange wie möglich ausschöpfst. Du willst ja in TZ arbeiten, warum machst du das nicht solange die EZ bist? Damit hättest du vollen Kündigungsschutz und dein VZ-Vertrag würde weiterhin ruhen. ist doch besser wie den VZ-Vertrag sofort zu kündigen und dann sieht man blöde aus der Wäsche wenn man in 1-2 Jahren doch wieder VZ arbeiten kann/will oder muss. Den Aufstocken ist meistens unmöglich.
So oder so, ohne Zustimmung deines AG hast du in allen Fällen ein Problem.
Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 18:35