Gehaltskürzung und niedrigere Stelle während Elternzeit erlaubt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltskürzung und niedrigere Stelle während Elternzeit erlaubt?

Hallo, Mein Arbeitgeber beschäftigt mich im 2. Jahr wieder während der Elternzeit. Vorher 100%, dann 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld. Jetzt möchte ich für 1 Jahr 40% in der Elternzeit arbeiten. Mein AG hat mir gesagt, dass ich nicht meine alte Stelle machen kann, weil Vollzeit erforderlich. Und bietet mir jetzt eine niedriger bezahlte Stelle an. Begründung, es gibt nichts anderes und mein Vertrag bleibt im Hintergrund ja erhalten. Und ist nur auf Zeit und ich sollte mal was dankbarere dafür sein. Ist das erlaubt? Ich erhoffe mir Ihre Unterstützung. Vielen Dank

von FrauGrün am 20.07.2015, 07:53



Antwort auf: Gehaltskürzung und niedrigere Stelle während Elternzeit erlaubt?

Hallo, nein, er muss den alten Lohn dann anteilig zahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2015



Antwort auf: Gehaltskürzung und niedrigere Stelle während Elternzeit erlaubt?

Hallo Frau Bader, Vielen Dank für die Antwort. Gibt es dazu ein Gesetz oder Paragraph auf das / den ich mich im Gespräch mit meinem Arbeitgeber beziehen kann? Vielen Dank

von FrauGrün am 22.07.2015, 07:40



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