Hallo Frau Bader,
ich bin Managerin in einem mittelständischem Unternehmen.
Nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit möchte ich nur noch 25 Stunden arbeiten, um mich weiterhin um meine Tochter kümmern zu können.
Ich befürchte, dass ich meinen Managerjob mit so wenig Stunden nicht mehr ausüben darf und sehe es auch ein (habe sehr viele Überstunden gemacht).
Kann mein Arbeitgeber mir das Gehalt kürzen wenn ich (freiwillig) eine niedrigere Position annehme oder behalte ich das Recht auf mein Gehalt?
In welchem Fall können sie es mir kürzen?
Welche Haltung muss ich einnehmen,damit sie es mir nicht kürzen können?
Kann ich darauf bestehen, die gleiche Position in Teilzeit zu machen und Managerin bleiben?
Behalte ich meine Zusatzleistungen wie z.B. eine Zusatzkrankenversicherung,Firmenhandy,Bonus?
Danke vielmals!
KZ
von
kati-z
am 24.03.2015, 00:36
Antwort auf:
Gehaltskürzung nach Elternzeit?
Hallo,
das Gehalt wird anteilig runtergerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2015
Antwort auf:
Gehaltskürzung nach Elternzeit?
Hallo,
da Du nach deiner EZ nicht mehr im eigentlichen Umfang des AV dem AG zur Verfügung stehst, wirst Du gut verhandeln müssen...
Da du weniger arbeiten willst/musst, ist alles Verhandlungssache...
Könntest Du ggf. einen Teil der Arbeit aus dem Homer-office erledigen?
Ich war auch immer (höhere) Managerin und es war selten ein Problem, auch mal einen halben Tag oder ganze Tage von zuhause zu arbeiten.
Aber Kinder kann man dabei nebenbei NICHT beaufsichtigen!
Welche Tätigkeitsbereich könntest Du behalten? Was glaubst Du wirst Du abgeben müssen?
Was rechtfertigt auch weiterhin Firmenhandy, etc.?
Hast Du während der EZ gearbeitet im Betrieb?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 24.03.2015, 01:34
Antwort auf:
Gehaltskürzung nach Elternzeit?
Kleine Ergänzung: Ich meine nicht,dass ich mein volles Gehalt,welches ich für 40Std bekam, behalten möchte, sondern nur anteilig auf die 25 runtergerechnet (sprich, den gleichen Stundenlohn).
von
kati-z
am 24.03.2015, 19:13