Frage: Gehaltskürzung in BV

Hallo Frau Bader, ich habe mal wieder eine Frage!!! Ich bin in der 14.SSW und habe seit Anfang März ein BV erhalten. Heute habe ich meine erste Gehaltsabrechnung erhalten und war geschockt!!! Man hat mir (wie man mir telefonisch auf eigene Nachfrage mitteilte) meine Minusstunden vom Gehalt abgezogen, sodass mir nun ca. 460€ fehlen. Der Grund sei angeblich, dass man mich im Vorraus mit weniger Stunden geplant habe, da ich über Ostern die Stunden wieder rein geholt hätte und sie nicht wollten, dass ich die Minusstunden bis nach der EZ "aufhebe"!!! Die Bearbeiterin ging davon aus, dass es meine Chefin mit mir abgeklärt hätte, was aber nicht so war!!! Dürfen sie das denn so einfach machen oder habe ich irgendwas "gegen sie in der Hand"?! Bitte um Hilfe....460€ sind viel Geld!!!!!!! LG

von SuesseMaus19222 am 25.04.2012, 11:08



Antwort auf: Gehaltskürzung in BV

Hallo, laut Gesetz erhalten Sie bei einem Beschäftigungsverbot durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen. Wenn der Arbeitgeber dies nicht zahlen will, würde ich mich an die Krankenkasse und das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2012



Antwort auf: Gehaltskürzung in BV

Sie wollen es ja in den nächsten Monaten bezahlen, nur haben sie mir diesen Monat die Minusstunden als Gehalt abgezogen (460€) ohne dies vorher mit mir zu klären. Deswegen wollte ich wissen, ob sie dies dürfen?! LG

von SuesseMaus19222 am 25.04.2012, 19:34



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