Liebe Frau Bader,
ich habe von meinem FA ein BV bekommen. Heute wurde mein Gehalt überwiesen und mich traf der Schlag. Das waren 500,- DM netto weniger als sonst. Eine schriftliche Erklärung diesbezüglich habe ich nicht und die sind auch erst montags wieder zu erreichen.
Dürfen die das?
Danke für Ihre Beantwortung
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 17:22
Antwort auf:
Gehaltskürzung bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
nein .
Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten.
Wenden Sie sich im Zweifel an das Gewerbeaufsichtsamt oder die in Ihrem BuLand zuständige Behörde.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2001
Antwort auf:
Gehaltskürzung bei Beschäftigungsverbot
hallo,
nein, das gehalt darf nicht gekürzt werden bei einem BV.
oder waren es zuschläge wie nacht-, sonntag-, feiertagsarbeit?
die fallen natürlich weg, wenn sie nicht erarbeitet werden.
das grundgehalt aber darf nicht gekürzt werden.
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 21:28
Antwort auf:
Gehaltskürzung bei Beschäftigungsverbot
solltest du schwierigkeiten diesbezüglich mit deinem arbeitgeber bekommen, wende dich an das gewerbeaufsichtsamt, die sind dafür zuständig.
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 21:29
Antwort auf:
Gehaltskürzung bei Beschäftigungsverbot
Hallo arwen,
danke für Deine Antwort. Es handelt sich nur um ein Grundgehalt. Das mit Zuschlägen war mir klar.
Das mit dem Gewerbeaufsichtsamt ist sicher ein guter Tipp.
Mal sehen was Frau Bader dazu schreibt.
Aber ein großes Danke an Dich.
Mitglied inaktiv - 28.09.2001, 11:21