Gehaltsfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo. Unser 1. kind wurde im Feb 2014 geboren. Vorher hatte ich 100 Prozent gearbeitet. Ich wurde aber die komplette Schwangerschaft durch ein Beschäftigungsverbot freigestellt. Jetzt endet im August meine Elternzeit. Da ich noch Resturlaub habe würde ich dann wieder im September anfangen zu arbeiten. Allerdings nur noch zu 50 Prozent. Die Vertragsänderung habe ich gerade per Post bekommen aber noch nicht unterschrieben. Jetzt haben wir gestern erfahren dass ich wieder schwanger bin. Ich werde voraussichtlich wieder ein Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten. Habe ich noch Anspruch auf Lohnfortzahlung meiner 100 Prozentstelle? Noch habe ich der Halbtagsstelle nicht schriftlich via Vertragsunterschrift zugestimmt. Was passiert wenn ich meiner Arbeitgeber jetzt direkt kontaktiere? Noch habe ich Elternzeit. Danke und Grüsse Simone

von tommy2011 am 13.07.2015, 23:23



Antwort auf: Gehaltsfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Mund halten, Vertragsverlängerung unterschreiben und erst dann die Schwangerschaft mitteilen. Ihnen kann dadurch keine Nachteile entstehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



Antwort auf: Gehaltsfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe aktuell ja schon einen Festvertrag. Meine Elternzeit endet zum 01.August, danach habe ich noch 4 Wochen Resturlaub. Macht es hier nicht Sinn den neuen Vertrag über nur noch 50 Prozent nicht zu unterschreiben? Danke und Grüsse Simone

von tommy2011 am 20.07.2015, 22:14



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