Meine 1-jährige Elternzeit läuft bis Mitte Mai 2012. Ich weiß, dass in unserem Unternehmen im März 2012 eine Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter vorgesehen ist. Meine Frage ist nun, ob mir diese auch zusteht, wenn ich im Mai meine Arbeit wieder aufnehme.
von biene250 am 14.01.2012, 14:11