Hallo Frau Bader, ich bin ab 28.6. offiziell im Mutterschutz. Nun wurde uns heute mitgeteilt, dass wir im Juli eine rueckwirkende Gehaltserhoeung ab April bekommen. Bekomme ich diese dann auch mit dem Mutterschaftsgeld ausgezahlt? ich bin nach dem Mutterschutz nur 1 Monat in Elternzeit, habe dann 2 Monate Resturlaub und arbeite danach wieder voll. DANKE und Gruss Michaela
Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 11:42