Hallo, ich habe da eine wichtige Frage- wobei ich denke, dass alles Fragen hier in gewisser Weise wichtig sind :) Ich bin seit September letzten Jahres im Beschäftigungsverbot (vom Arzt ausgesprochen) - eigentlich bin ich Intensivfachpflegerin auf einer Intensivstation. Am 22.2. beginnt meine Mutterschutzzeit und Stichtag ist der 4.4.2016. Zum 01.01.2016 gab es für alle Intensivfachpfleger, sowie auch Anästhesiefachpfleger in unserem Krankenhaus eine Gehaltserhöhung von 400€ Brutto. Ich erfülle die Vorraussetzungen (Fachweiterbildung) und bin der Meinung, dass mir diese Gehaltserhöhung, genau wie allen anderen auch zu steht. Bin ja nur im Beschäftigungsverbot. Wenn ich jetzt arbeiten würde- würde ich die Erhöhung ja auch bekommen. Nun ist es so, dass unsere Pflegedienstleitung mir am Telefon gesagt hat (Nachdem ich angerufen hatte, weil ich keine Erhöhung zum 1.1. bekommen hatte), dass sie es bei mir nochmal gesondert prüfen müssen, ob mir eine Erhöhung überhaupt zusteht! Und dass dieses nochmal 1-2 Wochen dauern kann. Ist das so in Ordnung ? Laut Mutterschutzgesetz darf ich doch nicht benachteiligt werden nur weil ich im BV bin, oder? Sollte mir die Erhöhung zustehen, würden Sie mir zwar alles ab 1.1. nachzahlen, aber dies dann wahrscheinlich auch alles in einer Abrechnung (was ja zu mehr Steuerabgaben führen würde)! Können die sich das so einfach machen? Denn ich brauche ja auch die richtigen Abrechnungen für die Berechnung des Elterngeldes? Und die gehen ja nur bis zum Mutterschutz- also schon in diesen Monat :( Wenn Sie mir die gesammelten Erhöhungen von Januar und Februar erst im März/April mit dem Mutterschaftsgeld überweisen, findet dieser ja keine Verwendung mehr bei der Berechnung der EG. Ich bin verzweifelt.....weil die Gehaltserhöhung gut 250€ Netto auf dem Lohnzettel machen. Das sind knapp 1000 Euro netto bis zum Elterngeld und echt ne Menge Geld. Können Sie mir vielleicht weiterhelfen ? Mit freundlichen Grüßen Sabrina
von Sabrina130609 am 01.02.2016, 18:12