Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte weiter unten ja eine Frage gehabt wegen der Berechnung des Gehaltes im Mutterschutz nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit. ich bin mir nur nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe.. ich habe während meiner Elternzeit die Steuerklasse gewechselt von 4 auf 5.. also richtet sich mein Mutterschutzgeld also nicht nach dem Gehalt das ich vor der Geburt meiner 2. Tochter bekommen habe sondern nach der neuen Steuerklasse? Also dem Gehalt was ich mit der neuen Steuerklasse bekomme hätte wenn ich wieder Vollzeit anfangen würde zu arbeiten? danke für Ihre Zeit mit freundlichen Grüßen poi3
von poi3 am 02.05.2013, 14:27