Gehaltsberechnung nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsberechnung nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zurzeit, bis zum 31.03.2013, in Elternzeit. Ab 1. April steht mir wieder mein alter Vertrag mit einer WAZ von 40 Stunden zu. Seit Oktober 2012, also während meiner Elternzeit, arbeite ich aber schon auf 400/450 Euro-Basis beim gleichen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und mein Arzt zieht ein Beschäftigungsverbot in Erwägung. Dazu meine Frage: Wenn ich am 01.04.2013 ein Beschäftigungsverbot habe, wie wird dann mein Gehalt ab 01.04. aussehen. Berechnung des Gehalts aus dem 400/450 Euro-Vertrag, oder aus meinen Vertrag, der mir ab 01.04. zusteht? Vielen Dank.

von blume22 am 05.03.2013, 21:11



Antwort auf: Gehaltsberechnung nach Elternzeit und Beschäftigungsverbot?

Hallo, Sie bekommen den Lohn so, als ob Sie arbeiten würden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2013



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