Hallo Frau Bader,
vorab vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
In dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie wird auf Seite 21 erklärt, dass das Arbeitsentgelt durch den Durchnittsverdienst der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet wird, wenn man seine Tätigkeit wechseln muss und das keine finanzielle Nachteile zu befürchten sind.
Warum greift es in dem Fall der Freistellung nicht?
Dadurch würden mir finanzielle Nachteile entstehen, da sich mein Gehalt durch Grundlohn und verschiedene Zuschläge wie Nachtarbeit etc. berechnet. Man kann also nicht von einem gleichbleibenden monatlichen Gehalt sprechen.
Im voraus bedanke ich mich für Ihre Unterstützung und verbleibe
mit freundlichen Grüße
von
Liebeskind12
am 21.11.2017, 19:18
Antwort auf:
Gehaltsberechnung bei Freistellung
Hallo,
ich sehe den Unterschied nicht. Hatten Sie vor der Schwangerschaft einen höheren Verdienst? Dann würden Sie auch bei einem BV soviel bekommen wie ohne.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2017
Antwort auf:
Gehaltsberechnung bei Freistellung
Ich habe Frau Bader so verstanden, dass die Freistellung im Grunde für dich wie ein BV behandelt wird. Du bekommst dann eben den Durchschnitt der letzten drei Monate als Gehalt - nämlich das, was du eben im BV bekommen würdest. Und das ist das, was du ohne BV bekommen würdest. Unterschied ist aber, dass die Schichtzuschlagen versteuert werden müssen - im Endeffekt bekommst du also wohl tatsächlich etwas weniger, als wenn du normal arbeiten würdest.
von
-Talia-
am 21.11.2017, 20:10