Hallo, Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Gehalt in der Schwangerschaft: Kann der Arbeitgeber bei einem durch Schwangerschaft veranlassten Tätigkeits-/Abteilungswechsel von der Schwangeren eine Zustimmung auf eine Gehaltsanpassung /-minderung auf die in der neuen Abteilung übliche Höhe verlangen? Zur Situation: Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr, der am 01.11.2003 begann. Ich sollte im Vertrieb, mit ca. 70 % Außendienst, arbeiten. Nun bin ich innerhalb der Probezeit (1/2 Jahr) schwanger geworden, teilte dies meinem Arbeitgeber am 07.01.2004 mit und wurde aus diesem Grund ab 12.01.2004 in eine andere Abteilung (nur Innendienst) versetzt. Diese Woche hat mich mein Chef angesprochen, dass er mein Gehalt auf die „in dieser Abteilung übliche Höhe anpassen“ will, was für mich eine Kürzung um etwa 15 % bedeutet. Hat mein Chef dafür eine Berechtigung, muss ich dem zustimmen? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 19.03.2004, 10:08