Hallo Frau Bader, meine FÄ hat mir seit Mitte Januar 08 ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber zieht jedem Mitarbeiter monatlich eine bestimmte Anzahl von Überstunden ab, was ja quasi einer Gehaltskürzung gleichkommt (es existiert eine Betriebsvereinbarung hierzu). Ausgenommen vom Std.-Abzug sind MA in EZ, Musch und Langzeitkranke. Darf ein solcher Abzug nur für volle Monate erfolgen? Ich war bis Mitte Januar noch arbeiten. Mir wurden für Januar noch die gesamten Stunden für 1 Monat abgezogen, obwohl für mich der Musch seit 14.01.08 gilt. Vielen Dank! Viele Grüße Schnecke14
Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 12:36