Frage: Gehaltsabzug bei BV

Hallo Frau Bader, meine FÄ hat mir seit Mitte Januar 08 ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber zieht jedem Mitarbeiter monatlich eine bestimmte Anzahl von Überstunden ab, was ja quasi einer Gehaltskürzung gleichkommt (es existiert eine Betriebsvereinbarung hierzu). Ausgenommen vom Std.-Abzug sind MA in EZ, Musch und Langzeitkranke. Darf ein solcher Abzug nur für volle Monate erfolgen? Ich war bis Mitte Januar noch arbeiten. Mir wurden für Januar noch die gesamten Stunden für 1 Monat abgezogen, obwohl für mich der Musch seit 14.01.08 gilt. Vielen Dank! Viele Grüße Schnecke14

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 12:36



Antwort auf: Gehaltsabzug bei BV

Hallo, das habe ich doch am 21.02. schon beantwortet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2008



Antwort auf: Gehaltsabzug bei BV

Hallo Frau Bader, entschuldigen Sie, wenn ich Sie nochmal mit meinem Problem belästugen muss. Es ging in Ihrer Antwort v. 21.02. und auch aus der obigen leider nicht so ganz hervor, ob der Abzug auch anteilig gerechtfertigt ist, wenn Musch-Zeit auf Grund eines BV nicht für volle Moante vorliegt. Vielen Dank nochmals! Viele Grüße Schnecke14

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 15:56