Hallo Fr.Bader
Ich bin im meditinischen Bereich tätig u da ist es so,falls der Chef einen nicht anderweitig einsetzen kann,bleibt man ab Feststellung der Schwangerschaft zuhause,Gehalt läuft weiter (so war es auch beim ersten Kind). Nun bin ich mit dem zweiten Kind schwanger,arbeite bei meinem Chef,aber nur noch für 400,-.. Ab Dezember bleibe ich zuhause. Steht mir da auch weiterhin mein Gehalt zu oder hat man mit einem 400,- Euro Job wirklich nur Nachteile??
Danke schön.
Alex
Mitglied inaktiv - 24.10.2009, 20:28
Antwort auf:
Gehalt
Hallo,
Sie bekommen ein BV und das vorher gezahlt EInkommen weiter.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2009
Antwort auf:
Gehalt
Das klingt irgendwie nach individuellen Regelung in Eurer Firma. Es ist sicher schwierig, da eine rechtliche Auskunft zu geben. Was steht denn im Arbeitsvertrag? Bist Du denn noch in Elternzeit von Deinem ersten Kind?
V. G.
Mitglied inaktiv - 25.10.2009, 08:40
Antwort auf:
Gehalt
Hallo
Ich bin noch in Elternzeit von meinem ersten Kind..
Das ist keine Sonderregel,sondern gilt als Arbeitsverbot wg Infektionsgefahr etc..
LG
Mitglied inaktiv - 25.10.2009, 19:53