Gehalt während der Mutterschutzfrist

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehalt während der Mutterschutzfrist

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 10.10.2009 (fast 6 Wochen zu früh) geboren. Am 08.10.2009 hätte eigentlich der Mutterschutz begonnen. Bis zu diesem Datum hatte ich aufgrund von Komplikationen Beschäftigungsverbot. Da der Krankenkasse die Bescheinigung für den voraussichtlichen Entbindungstermin nicht vorlag (ich lag bereits im Krankenhaus) hat die Krankenkasse den Beginn des Mutterschutzes ab dem Entbindungstermin 6 Wochen zurückgerechnet (also ab 29.08.2009). Mein Arbeitgeber meint nun, dass er den Fall noch nie hatte und doch nicht gleichzeitig Gehalt bis 07.10. und Mutterschaftsgeld gezahlt werden könne. Er muss sich aber ja an die von der Krankenkasse vorgegebene Mutterschutzfrist (29.08.-02.01.10) halten und kann somit nicht einfach die 6 "entgangenen" Wochen hinten anhängen. Kann es sein, dass mir mein Gehalt für die 6 Wochen verlorengeht? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die diesen Fall regelt? Vielen Dank für Ihre Mühe! C.Gamig

Mitglied inaktiv - 20.11.2009, 13:39



Antwort auf: Gehalt während der Mutterschutzfrist

Hallo, Sie haben die 14 Wo. (bzw. + 4 Wo., wenn es eine anerkannte Frühgeburt ist) ab Geburt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2009



Antwort auf: Gehalt während der Mutterschutzfrist

Dir stehen bei einem Frühchen die 6 wochen vor dem errechneten Geburtstermin + 12 nach dem errechneten Geburtstermin zu. Da du 6 Wochen vor Termin entbunden hast wären das QUasi ab Entbindungstag 18 Wochen Mutterschutz. War zumindest 2001 bei mir so. Ich hab damals genau 5 Wochen vor Termin entbunden und bekam ab Entbindungstag noch 17 Wochen mutterschutzgeld von KK und AG. Und eben die 1 Woche vor der Entbindung auch.

Mitglied inaktiv - 20.11.2009, 17:16



Antwort auf: Gehalt während der Mutterschutzfrist

Die Krankenkasse ist mangels Information vom 10.10. als regulärem Entbindungstermin ausgegangen - das ist natürlich falsch. Dein Arbeitgeber hat Recht wenn er sagt, daß Muterschaftsgeld und Gehalt nicht gleichzeitig gezahlt werden können. Dein Mutterschutz beginnt bzw. begann wie vorgesehen am 08.10., dauert aber wegen der Frühgeburt 18 statt 14 Wochen, also bis zum 11.02.2010. Teile der Krankenkasse den errechneten ET mit und laß Dir vom Kinderarzt eine Frühgeburtsbescheinigung ausstellen.

Mitglied inaktiv - 20.11.2009, 18:50



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