Hallo Frau Bader, Ich arbeite Teilzeit als Krankenschwester, jetzt darf ich während der Schwangerschaft ja keinen Nachtdienst machen meine Frage ist: bekomme ich trotzdem die Wechselschichtzulage da ich in der Schwangerschaft ja keine finanziellen Nachteile haben darf oder bekomme ich sie nicht? Und dann habe ich nochmal eine Frage: ich hatte während der Schwangerschaft für 6 Wochen ein Beschäftigungsverbot (vorzeitige Wehen) habe nach den 6 Wochen bis zum Mutterschutzbeginn aber wieder gearbeitet. Welcher Bemessungszeitraum gilt für die 6 Wochen BV für das Gehalt. Vielen Dank Judith
Mitglied inaktiv - 12.01.2009, 13:37