Unser Sohn wird am 10.03. ein Jahr alt. Bis dahin befinde ich mich noch im Beschäftigungsverbot, da ich noch stille. Anschließend werde ich noch ein weiteres Jahr Elternzeit beantragen und dann kein Geld erhalten. Wenn ich innerhalb dieses Jahres wieder schwanger werden würde, bekäme ich sofort wieder ein Beschäftigungsverbot. Würde ich dann wieder mein ursprüngliches Gehalt bekommen oder wie setzt sich die Zahlung dann zusammen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
SteffJo
am 16.12.2017, 14:09
Antwort auf:
Gehalt während Beschäftigungsverbotes innerhalb der Elternzeit
Hallo,
da bekommt man nichts.
Und das mit dem Still-BV endet automatisch am 1. Geb.
Hoffen Sie mal, dass der AG ab dem 01.01. die neuen Richtlinien nicht so eng umsetzt und Sie wieder auf der ARbeit erscheinen müssen - umgesetzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Gehalt während Beschäftigungsverbotes innerhalb der Elternzeit
du bekommst logischerweise gar nix. wenn du reine elternzeit hast und zuhause bist, arbeitest du nicht und bekommst daher nix. arbeitest du in tz, dann erhälst du das gehalt, was du ohne bv verdienen würdest.
von
mellomania
am 16.12.2017, 14:15
Antwort auf:
Gehalt während Beschäftigungsverbotes innerhalb der Elternzeit
Während der Elternzeit kannst du kein Gehalt aus BV beziehen, da dein Arbeitsverhältnis ruht.
Oder meinst du TZ in EZ??
Mitglied inaktiv - 16.12.2017, 16:03
Antwort auf:
Gehalt während Beschäftigungsverbotes innerhalb der Elternzeit
1 Jahr Beschäftigungsverbot zum stillen...
von
littlestarling82
am 16.12.2017, 18:05
Antwort auf:
Gehalt während Beschäftigungsverbotes innerhalb der Elternzeit
Wie und warum bekommt man ein Jahr Beschäftigungsverbot, weil man stillt. Oder meinst du Elterngeld, was du jetzt bekommst?
von
gini82
am 17.12.2017, 14:37