Hallo Frau Bader, 1.Im Fall eines Beschäftigungsverbot als Geschäftsführerin sozialversicherungspflichtig was würde ich an Gehalt bekommen oder ist krankschreiben lassen besser mit unterschiedlichen Diagnosen? 2.Habe ich nach der Geburt ein anrecht auf 2 Jahre Elternzeit ? 3.Bekomme ich Elterngeld? 4. Kann ich für die 2 Jahre um eine Abberufung bitten. 5. Wie sieht das mit der Haftung aus wenn ich 2 Jahre nicht da bin. Vielen dank für die Antwort
von Mausi1984 am 21.09.2018, 13:32