Guten Morgen !! Seit dem 02.08.2013 hat mir meine Ärztin ein Beschäftigungsverbot verordnet. Der Mutterschutz beginnt am 11.09.2013. Ich arbeitete an einem Reisebüroschalter am Flughafen nach Festgehalt (1.500 Brutto) + Provisionsgehalt + Sonn- und Feiertagszuschläge. Nun fallen für den Monat August, in dem ich auf Grund des Beschäftigungsverbotes nicht gearbeitet habe die Zuschläge sowie die Provision ja wahrscheinlich und verständlicher Weise weg; ABER 1) ist es korrekt dass der Arbeitgeber mir NUR mein Festgehalt von 1.500,- EUR Brutto überweist? Das entspricht einem Nettolohn von 1.091,32 EUR. Ich hatte was gelesen von einem Durchschnittsnettogehalt, was er zahlen müsste. Der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate beträgt 1.250,19 EUR. Hierbei ergiebt sich eine Differenz von immerhin über 158,- EUR Netto. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob er korrekt gehandelt hat oder nicht und würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen. Desweiteren beschäftigt mich eine andere Frage. Ich bin seit dem 01.02.2013 in dieser Firma beschäftigt. Somit fiel der Kündigungsschutz natürlich auch genau in die Probezeit. Vertraglich ist eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart worden, welche somit mit Beginn des Monates August endete. Ebenfalls vertraglich vereinbart ist eine Lohnsteigerung von 100,- EUR Brutto auf also 1.600,- EUR Brutto. Überwiesen wurden ja nur 1.500,- EUR Brutto. 2) Ist es richtig, dass mein Chef mir nach der Probezeit auf Grund der Schwangerschaft oder des Beschäftigungsverbotes keine vertraglich vereinbarte Lohnerhöhung in Höhe von 100,- EUR Brutto zahlt? Fällt die Probezeit hier sozusagen weg? Seit Ende Februar weiß mein Chef von der Schwangerschaft. Auch hier bin ich absolut überfragt. Da ich so kurz nach antreten der Arbeitsstelle schwanger geworden bin, ist mein Chef auch nicht gut auf mich zu sprechen, weshalb ich darüber leider nicht direkt mit ihm reden kann. Ich danke Ihnen vielmals im Voraus für Ihre Antworten !!! LG, Nina
von Nina05 am 30.08.2013, 08:20