Hallo Frau Bader. Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und hatte meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich zum 1.12.2015 meinen Dienst antrete. Allerdings bin ich nun schwanger und werde sehr wahrscheinlich wie schon bei meiner ersten Schwangerschaft einen Beschäftigungsverbot erteilt kriegen. Nun meine Frage: # Wann und wie teile ich meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mit? # Habe ich ein Recht auf Gehalt obwohl ich meinen Dienst nicht antreten werden kann? Liebe Grüße und einen herzlichen Dank im vorraus Nais
von Nais am 21.08.2015, 12:36